Praxis

Dr. med. Jürgen Kurz

Hausärztlicher Internist




Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Mo - Fr              7.30 bis  12.00 Uhr
Mo, Di, Do    16.00 bis 18.00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !


Wir bitten um Verständnis und Beachtung, , dass der Zutritt für atemwegserkrankte Personen 
zu unserer Praxis  nur mit
 FFP2-Maske erlaubt ist

In dringenden Fällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie jederzeit über unseren Anrufbeantworter wie sie Hilfe erhalten.

Kontakt

Telefon

0711 / 887 35 81

durchgehende telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do        8.00 bis 18.00 Uhr
Mi und Fr          8.00 bis 12.00 Uhr
+ Anrufbeantworter zur Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
Fax
0711 / 866 11 77

Adresse

Rennstr.2
70499 Stuttgart Weilimdorf

Rezepte und Überweisungen

 Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen vorbestellen,
diese können dann  am nächsten Tag in der Praxis abgeholt werden:
   Mo, Di , Do    07.30 bis 18.00
  Mi + Fr   7.30 bis 12.00 Uhr

Falls Sie Rezepte über den Anrufbeantworter bestellen:
Abholung frühestens am darauffolgenden Arbeitstag ,

Termine
Abwesenheit

ärztliche Bereitschaft
nachts, Freitag nachmittags,
am  Wochenende und an Feiertagen
116 117

Urlaub 
09.02. -  13.02.26
Vertretung :
Dr.Steiff : Köstlinstr. 3,
Tel: 887 39 88
Dres.Omanovic / Medivic:
Kaiserslautererstr. 14
Tel: 889 49 60
Dr. Durbailo : Giebelstr. 13B
Tel: 86 57 56
Dr. Müller : Fasanenplatz 1
Te: 76 23 19

Aktuelles

elektronische Patientenakte
Ab dem 1.Oktober 2025 wird die ePA verpflichtend eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge in unserer Praxis oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !
 
Ab Januar 2024 wird das elektonische Rezept verpflichtend eingeführt !
            Was bedeutet das für die Patienten ?
  • Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, erhalten Sie nur noch in digitaler Form, das heißt, diese werden bei uns ausgestellt und der Patient *in löst diese , mithilfe seiner Versichertenkarte, in der Apotheke ein. Ein rosa Rezept in Papierform ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.
  • Die Vorbestellung von Medikamenten ist daher nur noch möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden/ gültigen Quartal bereits eingelesen ist.
HINWEIS !
Lassen Sie am Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen !


COVID-19

 Patienten*innen und Besucher*innen mit Infektsymptomen bitten wir weiterhin eine FFP2 - Maske zu tragen.