Praxis
Dr. med. Jürgen Kurz
Hausärztlicher Internist
Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Mo - Fr 7.30 bis 12.00 Uhr
Mo, Di, Do 16.00 bis 18.00 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !
Wir bitten um Verständnis und Beachtung, , dass der Zutritt
für atemwegserkrankte Personen
zu unserer Praxis nur mit
FFP2-Maske
erlaubt ist
In dringenden Fällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie jederzeit über unseren Anrufbeantworter wie sie Hilfe erhalten.
Kontakt
Telefon
0711 / 887 35 81
durchgehende telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 8.00 bis 18.00 Uhr
Mi und Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
+ Anrufbeantworter
zur Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
Fax
0711 / 866 11 77
Adresse
Rennstr.2
70499 Stuttgart Weilimdorf
Rezepte und Überweisungen
Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen vorbestellen,
diese können dann am nächsten Tag in der Praxis abgeholt werden:
Mo, Di , Do 07.30 bis 18.00
Mi + Fr 7.30 bis 12.00 Uhr
Falls Sie Rezepte
über den Anrufbeantworter
bestellen:
Abholung frühestens
am darauffolgenden
Arbeitstag ,
Termine
Abwesenheit
ärztliche Bereitschaft
nachts, Freitag nachmittags,
am Wochenende und an Feiertagen
116 117
Urlaub
09.02. - 13.02.26
Vertretung :
Dr.Steiff : Köstlinstr. 3,
Tel: 887 39 88
Dres.Omanovic / Medivic:
Kaiserslautererstr. 14
Tel: 889 49 60
Dr. Durbailo
: Giebelstr. 13B
Tel: 86 57 56
Dr. Müller : Fasanenplatz 1
Te: 76 23 19
Aktuelles
elektronische Patientenakte
Ab dem 1.Oktober 2025 wird die ePA verpflichtend eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge
in unserer Praxis oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !
Ab Januar 2024 wird das elektonische Rezept verpflichtend eingeführt !
Was bedeutet das für die Patienten ?
- Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, erhalten Sie nur noch in digitaler Form, das heißt, diese werden bei uns ausgestellt und der Patient *in löst diese , mithilfe seiner Versichertenkarte, in der Apotheke ein. Ein rosa Rezept in Papierform ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.
- Die Vorbestellung von Medikamenten ist daher nur noch möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden/ gültigen Quartal bereits eingelesen ist.
HINWEIS !
Lassen Sie am Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen !
COVID-19
Patienten*innen und Besucher*innen mit Infektsymptomen
bitten wir weiterhin eine FFP2 - Maske
zu tragen.