Praxis

Dr. med. Jürgen Kurz

Hausärztlicher Internist




Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Mo - Fr              7.30 bis  12.00 Uhr
Mo, Di, Do    16.00 bis 18.00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !


Wir bitten um Verständnis und Beachtung, , dass der Zutritt für atemwegserkrankte Personen 
zu unserer Praxis  nur mit
 FFP2-Maske erlaubt ist

In dringenden Fällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie jederzeit über unseren Anrufbeantworter wie sie Hilfe erhalten.

Kontakt

Telefon

0711 / 887 35 81

durchgehende telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do        8.00 bis 18.00 Uhr
Mi und Fr          8.00 bis 12.00 Uhr
+ Anrufbeantworter zur Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
Fax
0711 / 866 11 77

Adresse

Rennstr.2
70499 Stuttgart Weilimdorf

Rezepte und Überweisungen

 Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen vorbestellen,
diese können dann  am nächsten Tag in der Praxis abgeholt werden:
   Mo, Di , Do    07.30 bis 18.00
  Mi + Fr   7.30 bis 12.00 Uhr

Falls Sie Rezepte über den Anrufbeantworter bestellen:
Abholung frühestens am darauffolgenden Arbeitstag ,

Termine
Abwesenheit

ärztliche Bereitschaft
nachts, Freitag nachmittags,
am  Wochenende und an Feiertagen
116 117

Urlaub
                  27.5. - 07. 06. 24
    Dr. Al-Karadi ( 27.05.-07.06. )
    Solitudestr. 53, tel: 86 48 06
    Dr. Müller ( 27.05. - 29.05. )
    Fasanenplatz 1, Tel : 76 23 19
    Dr. Steiff ( 27.05. 29.05. )
    Köstlinstr. 3, Tel : 887 39 88
    Dres Omanovic ( 3.6. - 7.6. )
    Kaiserslautererstr. 14
    Tel: 889 49 60
Aktuelles
 Ab Januar 2024 wird das elektonische Rezept verpflichtend eingeführt !
            Was bedeutet das für die Patienten ?
  • Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, erhalten Sie nur noch in digitaler Form, das heißt, diese werden bei uns ausgestellt und der Patient *in löst diese , mithilfe seiner Versichertenkarte, in der Apotheke ein. Ein rosa Rezept in Papierform ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.
  • Die Vorbestellung von Medikamenten ist daher nur noch möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden/ gültigen Quartal bereits eingelesen ist.
HINWEIS !
Lassen Sie am Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen !

Wir bitten alle unsere Patienten*innen um Verständnis und Geduld, wenn es am Anfang Schwierigkeiten gibt mit der Umsetzung !
Wir geben unser Bestes !

COVID-19

 Patienten*innen und Besucher*innen mit Infektsymptomen bitten wir weiterhin eine FFP2 - Maske zu tragen.

Elektonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( eAU )

Sollten sie eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung von uns benötigen / erhalten,  gilt folgende Vorgehensweise :
  • die Meldung an die Krankenkasse erfolt auf digitalem Weg , sie wird von uns erstellt und versendet.
  • die Meldung an ihren Arbeitgeber muss der/die Patient*in veranlassen, d.h. er informiert seinen Arbeitgeber über seine Fehlzeit..
  • Der Arbeitgeber kann sich dann digital über ein Portal bei der Krankenkasse die Daten dazu abrufen.
  • Bitte beachten Sie, dass wir keine Daten an Ihren Arbeitgeber übermitteln !
  • Der/die Patient*in kann auf Wunsch einen Ausdruck für seine Unterlagen erhalten.
  • Bitte beachten Sie, dass wir trotz digitaler Vorgehensweise keine Krankmeldung ausstellen können ohne Vorliegen einer gültigen Versichertenkarte!
 

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